Website-Plagiate legal?
Das Thema wird ja mittlerweile schon oft disktutiert (u. a. hier oder hier). Es ist schon unfassbar, welche Ahnungslosigkeit da herrscht – ein paar Zitate:
Die Website habe in ihrer Gesamtheit trotz der investierten Kosten keine “erforderliche Schöpfungshöhe”, um urheberrechtlich als Werk schützenswert zu sein. Das, was der Beklagte übernommen hätte, nämlich Grafiken und Farbkombination, “wäre nicht so originell, dass darauf Urheberrechtsschutz gegeben werden könne”, so das Berufungsurteil. Außerdem habe der Beklagte die Webseite von ‘ip & more’ nicht komplett 1:1 übernommen, sondern zum Beispiel ein anderes Logo verwendet.
oder das hier:
Als Lichtbild gelte ein Bild, das unter “Benutzung strahlender Energie” mit photografischer Technik erzeugt wird. Das sei bei dieser Art Computerbildern, digital nachbearbeitet, nicht der Fall. Lediglich schützenswert sei das Programm, das die “Grafiken selbstständig hervorbringt”. Außerdem sei die Schöpfungshöhe auch hier nicht gegeben: Der Verfremdungseffekt verlange kein überdurchschnittliches handwerkliches Können.
Ich hoffe immer noch, dass das alles ein schlechter Scherz war/ist oder mir einfach nicht alle Details dazu bekannt sind :-/
»… sondern zum Beispiel ein anderes Logo verwendet …« argh Passend dazu: DAU–FAQ – Juristen erklären das Internet